AGB E-Roller Abo

1. Geltungsbereich & Anwendung

Das E-Roller-Abo («Abo») entspricht einer längerfristigen Miete eines Elektrorollers (E-Roller) mit Zusatzleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil des Abo-Vertrags zwischen MOBILIZE GmbH («MOBILIZE») und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend «Kunde»). Die AGB ergänzen zweitrangig andere vertragsrelevanten Inhalte in Angeboten und dem Rahmenvertrag, die dem Kunden separat bereitgestellt werden oder bei Vertragsabschluss auf www.mobilize.ch publiziert sind. MOBILIZE kann die AGB ohne Angabe von Gründen anpassen. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn der Kunde schriftlich informiert worden ist und ihnen nicht innert 14 Tagen schriftlich widerspricht.

2. Vertragsabschluss & Abo-Aktivierung

Der Abo-Vertrag zwischen MOBILIZE und dem Kunden kommt zustande, wenn

  1. der Kunde ein entsprechendes MOBILIZE-Direktangebot bestätigt oder über die MOBILIZE-Website das entsprechende Abo-Produkt bestellt hat und
  2. MOBILIZE den Auftrag ausdrücklich (nicht durch die automatisierte, per E-Mail versandte Zusammenfassung der Bestellung) bestätigt hat.

MOBILIZE wird den Auftrag nicht bestätigen, falls Zweifel an der Vertrauens- oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen oder das Einsatzgebiet des E-Rollers ausserhalb des von MOBILIZE unterstützen Liefer- und Supportgebiets liegt. Vor der Aktivierung des Abos stellt MOBILIZE dem Kunden eine allfällige einmalige Setup-Gebühr und den Preis für einen Abo-Monat in Rechnung. Zusammen mit der Rechnung wird dem Kunden der Abo-Rahmenvertrag zugestellt, der spätestens bei der Übergabe des E-Rollers vom Kunden unterschrieben wird. Nach Begleichung der Rechnung aktiviert MOBILIZE die Versicherung, löst die Nummer und den Fahrzeugausweis beim Verkehrsamt und plant mit dem Kunden die Übergabe und Instruktion des E-Rollers.

3. Abo-Inhalt & Leistungen von MOBILIZE

Folgende Leistungen sind im Abo-Preis (zuzüglich allfälliger Setup-Gebühr) inklusive:

Bereich

Leistungsinhalt

E-Roller-Nutzung & Laufleistung

Fabrikneues oder gebrauchtes (einwandfrei gewartetes) Fahrzeug zur Nutzung während der Abo-Dauer. Die eingeschlossene Laufleistung in Kilometern während der Abo-Dauer und Zusatzkosten bei Überschreitung werden dem Kunden beim Abo-Abschluss transparent ausgewiesen (Rahmenvertrag, Webseite, Direktangebot).

Übergabe & Rücknahme

Übergabe und Instruktion des E-Rollers am Kundenstandort, Rücknahme (Abholung) nach Abo-Ende.

Versicherung

Deckung von Haftpflicht- (ohne Selbstbehalt), Teilkasko- (ohne Selbstbehalt) und Vollkasko-Schäden (CHF 200.- Selbstbehalt). Details: siehe Kapitel 8.

Pannenhilfe

7x24-Assistance (Pannenhilfe) für die Schweiz und das Fürstentum Lichtenstein. Schliesst den etwaigen Transport des Rollers nach versuchter Pannenbehebung und allfällige Entschädigung für den Personentransport als Folge der Panne ein.

Gebühren & Steuern

Gebühren für Zulassung, Nummernschild und Fahrzeugausweis sowie Fahrzeugsteuern des Verkehrsamts im Wohnkanton des Kunden.

Garantie, Wartung, Reparaturen

Alle Inspektionen und Wartungsarbeiten gemäss den vom Hersteller vorgegebenen Wartungszyklen. Alle Reparaturen, die unter die Garantieleistungen gemäss Definition des Fahrzeugherstellers fallen (auch über die 2-jährige Garantiefrist des Herstellers hinaus).

Support

Kostenlose Unterstützung mit Know-how seitens MOBILIZE in jeglichen Belangen im Zusammenhang mit dem E-Roller.

99% Verfügbarkeit

Verfügbarkeit (Fahrbarkeit ohne technischen Stillstand) des E-Rollers von 99% innert 365 Tagen. Ist der Roller am Stück oder innert einem Jahr mehr als vier Tage nicht fahrbar, hat der Kunde Anrecht auf einen Ersatzroller oder erhält eine Pro-Rata-Gutschrift der «Downtime-Tage». Ausgenommen ist Stillstandzeit, die durch falsche Bedienung, Kollision oder Fremdeinwirkung entstanden ist.

Reifen

Ersatz von Reifen durch natürlichen Abbau (ohne Schäden durch Schrauben, Nägel oder Einwirkung anderer Objekte). Bei fabrikneuen Rollern werden die Original-Reifen durch hochwertige Allwetter-Reifen ersetzt, sobald der erste der beiden Reifen das Ende des Lebenszyklus erreicht hat.

Mobiler Service

Wartung oder Reparaturen per Standard beim Kunden vor Ort oder Hin- und Rücktransport, wenn ein Vor-Ort-Service nicht möglich oder sinnvoll ist.

Cloud-Anbindung

Etwaige Kosten für die GSM-Verbindung zwischen dem E-Roller und der Cloud des Herstellers.

4. Auslieferung & Übergabe  

  • Als verfügbar gekennzeichnete E-Roller werden innert einer bis drei Wochen ausgeliefert. Verspätet sich die Auslieferung ohne Verschulden des Kunden auf über drei Wochen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten und erhält allfällig geleistete Zahlungen zurückerstattet.
  • Bei der Übergabe prüft der Kunde den gelieferten E-Roller und meldet nicht protokollierte Mängel unverzüglich. Liegt ein solcher Mangel vor, wird er protokolliert oder behoben. MOBILIZE garantiert die volle Betriebstüchtigkeit des Rollers bei der Übergabe.

5. Abo-Start & Abo-Laufzeit

  • Das Vertragsverhältnis beginnt, sofern nicht anders vereinbart, bei der Übergabe. MOBILIZE plant die Immatrikulierung und Aktivierung der Versicherung des E-Rollers grundsätzlich auf das Übergabedatum hin.
  • Das Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der definierten Abo-Dauer. Es gibt keine automatische Verlängerung.
  • MOBILIZE setzt sich rechtzeitig vor Abo-Ende mit dem Kunden in Verbindung, um das weitere Vorgehen (Rücknahme, Abo-Verlängerung oder Übernahme in das Eigentum des Kunden) zu organisieren.

6. Verantwortung & Pflichten des Kunden

  • Der Kunde entrichtet die vereinbarten Monatsraten für das Abo jeweils im Voraus über einen Bank- oder Post-Dauerauftrag. Andere Zahlungsmodelle bedürfen der Absprache mit MOBILIZE. Der Kunde ist einverstanden, dass MOBILIZE im Falle eines Zahlungsverzugs von über 30 Tagen und nach erfolgter Mahnung den Roller über Fernzugriff deaktivieren lassen kann, bis der offene Betrag beglichen ist.
  • Der Kunde ist für den sorgsamen Umgang mit dem Elektroroller - im Speziellen mit der Batterie bzw. den Batterien - und für die Basispflege verantwortlich (gelegentliche Grundreinigung und Sicherstellung des passenden Reifendrucks).
  • Der Kunde fährt den Roller nur in fahrtüchtigem Zustand und mit gültiger Fahrerlaubnis (erforderlichem Eintrag im Führerausweis – mindestens A1) und gibt ihn nicht an Dritte weiter, bevor er deren Fahrtüchtigkeit und Fahrerlaubnis selbst geprüft hat.
  • Der Roller darf nur im persönlichen Umfeld (bei Unternehmen unter den Mitarbeitern) geteilt werden. Gewerbsmässiges Sharing ist untersagt.
  • Schäden am E-Roller sind MOBILIZE zu melden, um gemeinsam abschätzen zu können, ob, wie und wann die Behebung/Reparatur erfolgen soll.
  • Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder Manipulation liegen in der Verantwortung des Kunden und sind vom Kunden zu bezahlen. Dazu gehört insbesondere die Tiefentladung der Batterie(n).
  • Selbst vorgenommene Reparaturen oder technische Veränderungen am E-Roller sind nur mit Einverständnis von MOBILIZE erlaubt.
  • Um die Wartungszyklen proaktiv ausführen zu können, erlaubt der Kunde MOBILIZE den Zugriff auf den E-Roller via Hersteller-App.
  • Wenn der Kunde seinen Roller weitergibt, ist er gegenüber MOBILIZE verantwortlich für allfällige Schäden oder Bussen, die der Drittfahrer verursacht.
  • Der Kunde ist einverstanden, von MOBILIZE für sachlich relevante Inhalte gelegentlich kontaktiert zu werden (z.B. Newsletter).
  • Der Kunde akzeptiert die Beschriftung des Rollers mit dem MOBILIZE-Logo und allfälligem Slogan.

7. Preise & Gebühren

  • Der Preis für das Abo ist, sofern nicht anders ausgewiesen, in CHF pro Monat inkl. MWST.
  • MOBILIZE kann die Preise jederzeit ändern. Für den Kunden gilt aber der beim Vertragsabschluss festgelegte Preis für die gesamte Vertragslaufzeit als Maximalpreis.
  • Wenn die vereinbarte Laufleistung für die Nutzung des E-Rollers überschritten wird, verrechnet MOBILIZE dem Kunden die Mehrkilometer zum im Rahmenvertrag definierten Rappenbetrag pro km am Ende der Abo-Laufzeit.
  • Für die Initiierung des Abos stellt MOBILIZE dem Kunden eine allfällige einmalige Setup-Gebühr und den Preis für den ersten Abo-Monat in Rechnung. Abo-Preise und Setup-Gebühren sind in der Beschreibung des entsprechenden Abo-Produkts auf mobilize.ch oder in Direktangeboten ausgewiesen.
  • Schäden (z.B. Reifenschaden durch Nagel oder tiefentladene Batterie) oder Verluste von Rollerbestandteilen (z.B. Schlüssel, Fernbedienung, Fussmatte) des Rollers die vom Kunden verschuldet sind und/oder nicht über die Versicherung gedeckt sind, verrechnet MOBILIZE nach Aufwand: Verrechnung beschädigter oder verlorener Teile (oder die Folgen davon wie z.B. Ersatz Alarmanlage) nach effektivem Marktwert, MOBILIZE-Arbeitsleistungen zu CHF 120.- pro Stunde, Anreise/Rückreise bei Vor-Ort-Intervention pauschal für CHF 50.- pro Einsatztag.
  • Vom Kunden verursachte Bussgelder oder Strafen, die an MOBILIZE gelangen, werden dem Kunden zur Zahlung übergeben. Erfolgt eine Mahnung der entsprechenden Behörde, überweist MOBILIZE den Betrag und stellt ihn zuzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 20.- dem Kunden in Rechnung.

8. Versicherung

Während der Vertragslaufzeit ist der Elektroroller wie folgt versichert:

Art

Leistungsinhalt

Haftpflichtversicherung

Schutz gegen zivilrechtliche Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die versicherten Personen erhoben werden wegen: a) Verletzung oder Tötung von Personen und Tieren oder b) Zerstörung oder Beschädigung von Sachen (Sachschäden). Deckung: CHF 100 Mio. (CHF 10 Mio. durch Schäden nach Feuer/Explosion)
Selbstbehalt: CHF 0.-

Basiskaskoversicherung

(«Teilkasko»)

Deckt Schäden am Roller, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat: Feuer, Elementarereignis, Schneerutsch, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, Marderschäden, mutwillige Beschädigung (Vandalismus) und Luftfahrzeugabsturz. Deckung: Übernahme der Kosten für die Reparatur

Selbstbehalt: CHF 0.-

Kollisionskaskoversicherung

(«Vollkasko»)

Versichert sind selbst verursachte Schäden durch plötzliche, gewaltsame äussere Einwirkung, insbesondere Schäden durch Anprall, Zusammenstoss, Umkippen, Absturz, Einsinken. Deckung: Übernahme der Kosten für die Reparatur

Selbstbehalt: CHF 200.-

Assistance CH und FL

(«Pannenhilfe»)

Unterstützung, wenn der Roller nicht mehr benützt werden kann infolge einer Panne in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Deckung: Pannendienst vor Ort (nach Möglichkeit), Übernahme des Transports zu MOBILIZE, Übernahme allfälliger Mehrkosten für den Kunden für die Weiterreise.

Deckung: maximal CHF 1'000.-

Selbstbehalt: CHF 0.-

Ergänzende Informationen:
  • Versicherungspartner von MOBILIZE ist die Mobiliar Versicherungsgesellschaft, wobei sich die Leistungserbringung der Mobiliar auf Haftpflichtversicherung und Assistance (Pannendienst) beschränken und MOBILIZE die Deckung der Kaskoschäden übernimmt.
  • Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
  • Die oben erwähnten Selbstbehalte gelten pro Schadenereignis.
  • Bei Differenzen zwischen dem Kunden und MOBILIZE bezüglich der Deckung eines Schadens werden die «AVB» der Mobiliar hinzugezogen. Deren Kapitel «Haftpflichtversicherung», «Kaskoversicherung» und «24 h CarAssistance» definieren den genauen Inhalt der Versicherungsleistungen (einschliesslich der von MOBILIZE übernommenen Kaskoleistungen).

9. Vorgehen bei Schäden

  • Der Kunde ist verpflichtet, Schäden umgehend zu melden.
  • Im Schaden- oder Pannenfall kontaktiert der Kunde MOBILIZE über hello@mobilize.ch oder +41 79 469 66 12. Wenn es die Situation erfordert, kann der Kunde die 24h-Assistance der Mobiliar über die Telefonnummer 00800 16 16 16 16 kontaktieren.
  • Bei Unfällen mit Personenschaden, Tierschäden oder bei Diebstählen muss die Polizei involviert werden.
  • Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • Der Kunde hat die Weisungen von MOBILIZE bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.
  • Die Behebung kleinerer Schäden kann in gegenseitiger Absprache zwischen dem Kunden und MOBILIZE auf das Ende der Abo-Laufzeit verschoben werden.
  • Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat MOBILIZE das Recht, den Vertrag aufzulösen.

10. Eigentumsverhältnisse

Abo-Roller verbleiben im Eigentum von MOBILIZE. MOBILIZE ist berechtigt, den E-Roller in Abstimmung mit dem Kunden zu besichtigen und auf seinen Zustand zu prüfen. MOBILIZE kann beim Verkehrsamt die Eintragung des Verbots des Halterwechsels vornehmen zu lassen. Der Kunde darf den Roller nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

11. Vorzeitige Vertragsauflösung

In folgenden Fällen ist eine frühzeitige Auflösung des Abo-Vertrags möglich: 

Situation

Regelung

Beidseitige Vertragsauflösung durch Übernahme des E-Rollers durch den Kunden

Der Kunde hat frühestens drei Monate nach Abo-Start das Recht, den Roller in sein Eigentum zu übernehmen. Der Kunden erhält dabei die Differenz zwischen dem im Rahmenvertrag definierten Übernahmepreis des Rollers nach Abo-Ende und dessen Wert beim Abo-Start pro rata angerechnet.

Vertragsrücktritt durch den Kunden aus triftigen Gründen

In wichtigen Fällen (Krankheit, Unfall, längerer Ausweisentzug, Umzug in ein von MOBILIZE nicht unterstütztes Gebiet, finanzielle Untragbarkeit des Abos nach Job-Verlust) kann der Kunde während der Abo-Laufzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt per Standard folgende Austrittsbedingung: Der Kunden entrichtet MOBILIZE für die frühzeitige Vertragsauflösung eine «Austrittsgebühr» von zwei Abo-Monatsraten ab Rückgabetermin des Rollers zuzüglich der Differenz eines allfälligen Preisvorteils, den er durch eine längere Abo-Laufzeit erhalten hat.

Kündigung und Rücknahme des E-Rollers durch MOBILIZE wegen Zahlungsverzugs

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung des Abo-Preises nicht nach, wird er von MOBILIZE schriftlich erinnert und danach, sofern nötig, gemahnt. Sofern der geschuldete Betrag 30 Tagen nach der ersten Zahlungserinnerung noch nicht bei MOBILIZE eingetroffen ist, kann MOBILIZE den Vertrag auflösen und den Roller zurückzunehmen. Der Kunde schuldet MOBILIZE in diesem Fall (zuzüglich zu offenen Rechnungen) eine «Austrittsgebühr» von zwei Abo-Monatsraten ab Rücknahmetermin des Rollers (oder ab Kündigungstermin, sofern der Roller ab jenem Datum nicht mehr gefahren wird) zuzüglich der Differenz eines allfälligen Preisvorteils, den er durch eine längere Abo-Laufzeit erhalten hat.

12. Abo-Verlängerung, Rückgabe oder Übernahme des E-Rollers

Nach Ablauf der Abo-Laufzeit steht es dem Kunden grundsätzlich frei, das Abo zu verlängern (Option 1), den E-Roller zurückzugeben (Option 2) oder ihn in sein Eigentum zu übernehmen (Option 3). Die wichtigsten Regelungen zu den drei Optionen:

Option 1: Abo-Verlängerung

  • Wenn der Kunde eine Verlängerung wünscht und MOBILIZE den E-Roller weiterhin zur Verfügung stellen kann, bietet MOBILIZE dem Kunden die zusätzliche Abo-Laufzeit an (in der Regel zu einem reduzierten Preis gegenüber der vorherigen Abo-Periode) und stellt einen angepassten Rahmenvertrag bereit
  • Die Verlängerung wird wirksam, indem der Kunde das Angebot akzeptiert und den Rahmenvertrag signiert

Option 2: Rückgabe an MOBILIZE

  • Für die Rückgabe des E-Rollers vereinbaren MOBILIZE und der Kunde Zeit und Ort (in der Regel am Kundenstandort)
  • Es fallen für den Kunden keine Transportkosten an, sofern sich der Roller durch Wegzug des Kunden nicht ausserhalb des von MOBILIZE definierten Service-Gebiets befindet
  • Der Roller ist gepflegt und in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand zurückzugeben
  • Der Kunde haftet gegenüber MOBILIZE für alle erforderlichen Teile und Arbeiten zur Behebung von Schäden oder übermässigen Gebrauchsspuren
  • Bei Rückgabe wird MOBILIZE im Beisein des Kunden den Zustand des E-Rollers beurteilen und allfällige zu behebende Mängel, die der Kunde verantwortet, protokollieren

Option 3: Übernahme ins Eigentum

  • Der maximale Übernahmepreis des Rollers am Ende der Abo-Laufzeit ist bereits beim Abo-Start im Rahmenvertrag definiert
  • Voraussetzung für die Übernahme des Rollers zum definierten Preis ist, dass der Roller beim Abo-Ende derselbe ist, wie beim Abo-Start (und nicht ein anderes Modell z.B. wegen eines Komplettausfalls nach Unfall oder technischer Störung)
  • Sofern der Kunde eine Übernahme ins Eigentum wünscht, stellt MOBILIZE den Preis in Rechnung und unterstützt den Kunden nach erfolgter Zahlung beim Versicherungswechsel und beim Umschreiben des Rollers via Verkehrsamt auf den Kunden
  • MOBILIZE stellt zudem sicher, dass der Roller in einwandfrei gewartetem Zustand an den Kunden überschrieben wird

13. Rechtsanwendung & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von MOBILIZE.

 

MOBILIZE GmbH

Küssnacht am Rigi, 23. Februar 2022
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Download PDF-Version und Vorgänger-Versionen:

Aktuelle Version "AGB E-Roller-Abo V3" vom 23.02.22 als PDF

Vorherige Version "AGB E-Fahrzeug-Abo V2.0" vom 10.05.21 als PDF
Vorherige Version "AGB E-Roller-Abo V1.0" vom 31.07.19 als PDF