Motoausweis-Vorschriften 2021: die Jungen werden schneller

Motoausweis-Vorschriften 2021: die Jungen werden schneller

Die Schweiz passt sich EU-Recht an und ändert per 2021 die Führerausweis-Vorschriften. Wer darf welche Motos fahren und wie ist der Weg zum entsprechenden Eintrag? Wichtigste Neuerung vorneweg: Die ganz Jungen müssen nicht mehr Töffli frisieren, um zügig unterwegs zu sein. Alle Anpassungen im Überblick.

Wer darf ab 2021 welches Motorrad fahren?

  • Ab 15 Jahren Kategorie A1, max. 50 cm3 Hubraum bei Verbrennern bzw. 4 kW Leistung bei E-Motoren, wobei die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h limitiert ist.
  • Ab 16 Jahren Kategorie A1, max. 125 cm3 Hubraum und max. 11 kW Leistung
  • Ab 18 Jahren Kategorie A mit max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg
  • Nach zwei Jahren Kategorie A 35 kW, kann ein Lernfahrausweis für die Kategorie A unlimitiert beantragt werden
  • Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten

Die Auswirkungen auf unser Modell betreffen primär 15-Jährige

NIU E-Roller werden aktuell von Bosch Elektromotoren mit maximal 3.5 kW Leistung angetrieben. Bereits vor 2021 konnten 16-Jährige (mit der alten 4 kW Limite) auch die schnellen NIU-Modelle fahren. Ganz neu ist die Möglichkeit, einen NIU mit 15 zu fahren - zumindest die 45 km/h Modelle. Der Wechsel in die unlimitierte A1-Klasse passiert mit Erreichen des 16. Lebensjahrs automatisch. Mit unserer Abo-Option bieten wir die perfekte Möglichkeit für 15-Jährige, um mit 45 km/h zu starten und dann, falls mehr Saft gefragt ist, auf ein 70+ km/h Modell zu wechseln nach einem Jahr (Abo oder Kauf). 

Sandro Iten, 16, aus Oberägeri auf seinem NIU NQi GT der A1-Klasse mit 70 - 80 km/h und 3.5 kW Leistung. Für ihn hätte sich rückblickend nichts geändert. 16-Jährige dürfen längst Motos bis 4 kW fahren. Neu ist der Horizont für ihn offen bis 11 kW oder 125 cm3.

Der Weg zum NIU E-Roller ist oftmals ein leichter

Schau mal in deinen Führerausweis. Wenn du Jahrgang 1985 oder älter bist, steht mit grosser Wahrscheinlichkeit «A1 – 45 km/h» in deinem Ausweis. In dieser Kategorie haben wir bereits spannende NIU E-Roller verfügbar für dich.

Erblickst du nur ein «B» (Auto), dann müsstest du nebst einem Sehtest (sofern älter als 2 Jahre), kannst ganz simpel einen Lernfahrausweis lösen, musst dann allerdings innert 4 Monaten einen Grundkurs besuchen. Diese «praktische Grundschulung» (PGS) dauert für alle Motorrad-Kategorien ab 2021 zwölf Stunden (bis 2020 waren es acht) und muss nur beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden. Dieses Vorgehen gilt auch, wenn jemand über einen «geschenkten» A1 mit Limite 45 km/h verfügt und dieses Limit aus dem Ausweis kippen möchte.

Für komplette Neueinsteiger in die Welt der Autos und Motorräder gelten natürlich noch die üblichen Voraussetzungen: Basistheorieprüfung mit den Voraussetzungen Nothelferkurs (nicht älter als 6 Jahre) und Verkehrskunde (nicht älter als 2 Jahre).

Bist du jetzt verwirrter als vorher? Dann klick dich kurz durch die interaktive Seite zum Thema auf motosuisse.

 

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Remo Fleischli | remo@mobilize.ch | +41 79 469 66 12